Verhaltensregeln für Notarinnen und Notare

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat datenschutzrechtliche Verhaltensregeln zu technischen und organisatorischen Maßnahmen der Notarinnen und Notare im Hinblick auf elektronische Aufzeichnungen und Hilfsmittel nach Art. 40 DSGVO genehmigt.