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Praktikum

Die BfDI ermöglicht im Rahmen vorhandener Kapazitäten Studentinnen und Studenten ein nach der Hochschul- bzw. Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum.

Zwei Personen an einem Computer
Quelle: BfDI-DH

Hinweise

Mit Blick auf ein Praktikum bei der BfDI sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Das Praktikum sollte mindestens 4 Wochen dauern und grundsätzlich 3 Monate nicht übersteigen.
  • Während des Praktikums besteht für die Studentinnen und Studenten kein Urlaubsanspruch.
  • Für das Praktikum ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Eine endgültige Zusage zur Ableistung des Praktikums kann daher frühestens nach Eingang des Führungszeugnisses erfolgen.
  • Die BfDI übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.

Für ein Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von € 450,- monatlich gezahlt.

Vor Praktikumsbeginn wird zwischen der Praktikantin / dem Praktikanten und der BfDI ein Praktikumsvertrag geschlossen. Die Praktikanten bleiben während der Zeit der praktischen Ausbildung praktizierende Studierende, d. h. Mitglieder ihrer jeweiligen Hochschule mit allen Rechten und Pflichten als Studierende.

Praktikumsverträge bzw. Vereinbarungen mit Fach-/Hochschulen können nicht geschlossen werden.

Für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie für Absolventinnen und Absolventen mit erfolgreichem Studienabschluss ist ein Praktikum leider nicht möglich.

Bewerbungsverfahren:

Fügen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben bitte folgende Bewerbungsunterlagen bei:

  • ein aussagefähiges Anschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • Kopien der Leistungsnachweise oder Notenübersicht
  • Nachweis, dass es sich bei dem gewünschten Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (z. B. Auszug aus der Prüfungs- oder Studienordnung; Bestätigung der Hochschule)
  • Immatrikulationsbescheinigung  (eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Praktikums ist im Falle der Zusage eines Praktikumsplatzes unaufgefordert nachzureichen).

Zudem sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • gewünschter Zeitraum,
  • Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Organisationseinheit Sie das Praktikum absolvieren möchten. Grundsätzlich ist ein Einsatz in allen Organisationseinheiten des Hauses möglich. Informationen zu den einzelnen Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte dem Geschäftsverteilungsplan der BfDI.