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Ihr Recht auf Neugierde – Wissenswertes zum Antrag auf Informationszugang

Erfolgreich eine Antrag auf Informationszugang zu stellen ist im Grunde einfach. Dennoch lauern im Verfahren ein paar Fallstricke, insbesondere wenn sich Behörde bei der Herausgabe querstellen wollen. Die hier aufgeführten Artikel geben Ihnen Tipps und Hinweise, damit Sie im Antragsverfahren den Überblick behalten können. Die Artikel nehmen Bezug auf den Flyer "Ihr Recht auf Neugierde" und bieten ausführlichere Informationen.

IFG und UIG gelten nur für Stellen des Bundes, manchmal sind auch private Stellen zur Auskunft verpflichtet. Mehr erfahren: Wer muss Ihnen Informationen geben?

eine Strichfigurschaut durch eine Lupe (verweist auf: Wer muss Ihnen Informationen geben?)

Jeder kann einen Antrag nach dem IFG oder UIG stellen. Wenden Sie sich einfach an die zuständige Stelle und bitten Sie um die amtlichen Informationen bzw. die Umweltinformationen. Mehr erfahren: Wer kann Informationen verlangen und wie macht man das?

eine Strichfigur mit drei Fragezeichen steht vor drei Türen (verweist auf: Wer kann Informationen verlangen und wie macht man das?)

Bei IFG und UIG geht es um amtliche Informationen und um Umweltinformationen. Dies könnten z. B. Akten, Vermerke, Pläne, Berichte oder sogar Videos sein. Mehr erfahren: Welche Informationen können Sie auf welchem Weg erhalten?

eine Strichfigur steht mit Lupe vor einem Aktenregal (verweist auf: Welche Informationen können Sie auf welchem Weg erhalten?)

Die Bearbeitung Ihres Antrages soll innerhalb eines Monats erfolgen. Je nach Aufwand kann die Bearbeitung aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Mehr erfahren: Gibt es Fristen zur Bearbeitung Ihres Antrages?

eine Strichfigur schaut auf eine Uhr am Handgelenk (verweist auf: Gibt es Fristen zur Bearbeitung Ihres Antrages?)

Einfache Auskünfte sind gebührenfrei. Ist die Bearbeitung Ihres Antrags aufwendiger, können Gebühren bis zu 500 Euro entstehen. Mehr erfahren: Können Kosten auf Sie zukommen?

eine Strichfigur sitzt auf einer Euromünze (verweist auf: Können Kosten auf Sie zukommen?)

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Sie eine gewünschte Information nicht erhalten können. Lesen Sie hier, welche dies sein können. Mehr erfahren: Gibt es Gründe, warum Ihr Antrag abgelehnt werden kann?

vier Strichfiguren und jede hält ein Zahnrad in den Händen (verweist auf: Gibt es Gründe, warum Ihr Antrag abgelehnt werden kann?)

Betrifft Ihr Antrag personenbezogene Daten, Urheberrechte oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Dritten, müssen diese am Verfahren beteiligt werden. Mehr erfahren: Was ist eine Beteiligung Dritter?

eine Strichfigurträgt mehrere gestapelte Aktenordner (verweist auf: Was ist eine Beteiligung Dritter?)

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, die Entscheidung der Behörde überprüfen zu lassen. Diese finden Sie hier. Mehr erfahren: Was können Sie tun, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde?

Strichfiguren streiten und zerren an einem Paragraphen (verweist auf: Was können Sie tun, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde?)