Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Die DSGVO gewährt allen Bürgern, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine Vielzahl an Rechten, wie das Recht auf Berichtigung.
Das Recht auf Berichtigung ist sehr klar und schnell zusammengefasst: Wenn Ihnen auffallen sollte, dass Sie betreffende Daten unrichtig sind, so können Sie deren unverzügliche Berichtigung verlangen. Unverzüglich bedeutet dabei ohne schuldhafte Verzögerung seitens des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Je nach Aufwand für die Berichtigung kann daher auch eine gewisse Bearbeitungszeit noch ohne schuldhaftes Verzögern in diesem Sinne sein.
Zusatzinformationen
Publikationen und Downloads
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- Zur Detailansicht der Publikation Die Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben (Info 4)(Publikation kann heruntergeladen oder in den Warenkorb gelegt werden)
- Zur Detailansicht der Publikation Die DSGVO in der Bundesverwaltung (Info 6)(Publikation kann heruntergeladen oder in den Warenkorb gelegt werden)
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