Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Ein weiteres Betroffenenrecht, das Ihnen die DSGVO an die Hand gibt, ist das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
Bei der Einschränkung der Verarbeitung handelt es sich in vielen Fällen um eine Zwischenlösung, die nur bis zur endgültigen Entscheidung, ob gelöscht werden muss oder nicht, Sicherheit schaffen soll. Während der Einschränkung dürfen Ihre Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr auf andere Weise verarbeitet werden. Die Einschränkung dient dazu, Ihre Rechte in Ausgleich mit den Rechten des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu bringen. In der Regel haben diese aber nur noch eine begrenzte Wirkung. Sobald die Rechte des Verantwortlichen erloschen sind, werden Ihre Daten endgültig gelöscht.
Auch das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Wenn Sie die Berichtigung falscher Daten verlangt oder Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, muss die Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen bis zum Abschluss seiner Prüfung eingeschränkt werden. Weiterhin muss die Verarbeitung eingeschränkt werden, wenn Sie diese ausdrücklich statt einer Löschung verlangen. Zuletzt ist die Verarbeitung einzuschränken, wenn der Verantwortliche Ihre Daten zwar nicht mehr für eigene Zwecke benötigt, Sie diese aber noch für die Verfolgung eigener Ansprüche nutzen möchten.
Auch bei der Einschränkung der Verarbeitung kennt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige Ausnahmen. Gemäß § 27 Abs. 2 BDSG ist eine Einschränkung nicht vorzunehmen, wenn im Bereich der Forschung und Statistik hierdurch der ursprüngliche Zweck wenigstens ernsthaft beeinträchtigt werden würde. Gemäß § 28 Abs. 4 BDSG steht Ihnen dieses Recht auch dann nicht zu, wenn dadurch im öffentlichen Interesse stehende Archivzwecke ernsthaft beeinträchtigt werden würden. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme von der Ausnahme: Soweit Sie mit der Einschränkung eigene Ansprüche verfolgen, spielen auch die Archivzwecke keine Rolle.
Weitere Informationen:
Einen Überblick über Ihre Datenschutzrechte finden Sie auch in dem Faltblatt "Datenschutz - meine Rechte".
Zusatzinformationen
Publikationen und Downloads
- Zur Detailansicht der Publikation Datenschutz-Grundverordnung - Bundesdatenschutzgesetz - Texte und Erläuterungen (Info 1)(Publikation kann heruntergeladen oder in den Warenkorb gelegt werden)
- Die Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben (Info 4)
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