Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Wer kann Informationen verlangen und wie macht man das?

Jeder kann einen Antrag nach dem IFG oder UIG stellen. Wenden Sie sich einfach an die zuständige Stelle und bitten Sie um die amtlichen Informationen bzw. die Umweltinformationen.

eine Strichfigur mit drei Fragezeichen steht vor drei Türen
Quelle: ©strichfiguren-Adobe Stock

Grundsätzlich kann jeder einen Antrag nach dem IFG oder UIG stellen. Dabei ist es unerheblich, wo die fragende Person ihren Wohnsitz hat oder welche Staatsangehörigkeit sie besitzt. Es können daher sowohl Deutsche als auch Personen aus dem In- und Ausland einen Antrag nach dem IFG oder UIG stellen. Auch juristische Personen des Privatrechts, wie z. B. eingetragene Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder rechtsfähige Stiftungen, können einen Antrag nach dem IFG stellen. Nach dem UIG können unter bestimmten Voraussetzungen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. also der Bund, die Länder oder Gemeinden und Gemeindeverbände, einen Antrag stellen.

Der Antrag nach IFG und UIG ist an keine Voraussetzung gebunden. Sie brauchen also nicht zu erklären, warum Sie die Information benötigen oder welches Interesse Sie damit verfolgen. Wenn Sie jedoch nach dem IFG personenbezogene Daten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter wünschen, dann müssen Sie Ihren Antrag begründen. In diesem Fall wird die informationspflichtige Stelle Sie aber gesondert darum bitten.

Ihr Antrag erfordert auch keine besondere Form. Sie können diesen also wahlweise schriftlich, elektronisch, z.B. per E-Mail, und sogar mündlich stellen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Behörde für die Bearbeitung Ihres Antrags Ihre Postanschrift anfordern.

Grundsätzlich gilt für Ihren Antrag: Je genauer Sie die gewünschte Information beschreiben, desto größer ist die Chance, diese auch zu erhalten. Ist ein Antrag zu ungenau, kann die Behörde Sie bitten, diesen konkreter zu formulieren. Das kann dann zu einer Verzögerung in der Bearbeitung führen.