Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Gibt es Fristen zur Bearbeitung Ihres Antrages?

Die Bearbeitung Ihres Antrages soll innerhalb eines Monats erfolgen. Je nach Aufwand kann die Bearbeitung aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

eine Strichfigur schaut auf eine Uhr am Handgelenk
Quelle: ©strichfiguren-Adobe Stock

Nach dem IFG-Antrag sind Ihnen die Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Dies sollte innerhalb eines Monats geschehen. Bei umfangreichen und komplexen Anträgen oder wenn es notwendig ist, Dritte zu beteiligen, gilt diese Soll-Frist von einem Monat nicht.

Für einen UIG-Antrag gilt auch eine Frist von einem Monat, um Ihnen die Informationen zukommen zu lassen. Bei sehr umfangreichen und komplexen Umweltinformationen verlängert sich diese Frist auf zwei Monate.

Wenn die Informationen durch die Behörde nicht innerhalb der genannten Fristen zur Verfügung gestellt werden können, muss nach dem UIG innerhalb eines Monats eine Zwischennachricht erfolgen. Darin hat die Behörde die Verzögerung zu begründen. Auch bei Anträgen nach dem IFG sollte die Behörde dies tun.