Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Können Kosten auf Sie zukommen?

Einfache Auskünfte sind gebührenfrei. Ist die Bearbeitung Ihres Antrags aufwendiger, können Gebühren bis zu 500 Euro entstehen.

eine Strichfigur sitzt auf einer Euromünze
Quelle: ©strichfiguren-Adobe Stock

Einfache Auskünfte, die mit geringem Aufwand zu beantworten sind, sind gebührenfrei. 

Bei Anfragen mit hohem Aufwand und bei einer Beteiligung Dritter können Gebühren bis zu 500 Euro entstehen. Eine Übersicht über Gebühren und Auslagen finden Sie in der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können derzeit keine Auslagen in Rechnung gestellt werden. Dies gilt nicht für die Umweltinformationen. Nach der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) können Gebühren und Auslagen erhoben werden.

Die Gebühren sollen Sie natürlich nicht davon abhalten, Ihr Recht auf Informationszugang wahrzunehmen. Daher ist in IFG und UIG fast wortgleich festgelegt, dass der Zugang zu den Informationen auch wirksam in Anspruch genommen werden soll und nicht durch hohe Gebühren verhindert werden darf.

Bitten Sie deshalb vorab um eine Kostenprognose. Eine exakte Prognose ist dabei allerdings nur selten möglich, aber eine grobe Schätzung sollte durch die Behörde vorgenommen werden können. Aufgrund dieser Schätzung können Sie entscheiden, ob Sie an dem Antrag festhalten möchten. Manchmal ist es auch günstiger Akteneinsicht zu nehmen, als eine schriftliche Auskunft zu beantragen. Die Behörden müssen Sie bezüglich der eventuell entstehenden Kosten beraten und unterstützen Sie gerne.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, entstehen Ihnen keine Kosten.