Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Was können Sie tun, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, die Entscheidung der Behörde überprüfen zu lassen. Diese finden Sie hier.

Strichfiguren streiten und zerren an einem Paragraphen
Quelle: ©strichfiguren-Adobe Stock

Die Behörde kann zwar formlos über Ihren Antrag entscheiden, allerdings muss eine Begründung mitgeliefert werden. Eine Ablehnung muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Diese weist dann auf die Frist von einem Monat hin, in dem Sie Widerspruch einlegen können. Außerdem muss darin die Behörde genannt werden, an die Sie Ihren Widerspruch senden müssen. Wenn die Ablehnung keine Rechtsbehelfsbelehrung oder eine fehlerhafte Belehrung enthält, ist die Entscheidung zwar wirksam. Allerdings verlängert sich die Frist für einen Widerspruch oder eine Klage auf ein Jahr. 

Wird Ihr Antrag ganz oder teilweise durch einen Bescheid abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit zum Widerspruch. Wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist, können Sie vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Auch im UIG ist der Widerspruch gegen eine Ablehnung möglich.

Wenn die Ablehnung aber von einer Person des Privatrechts ausgesprochen wurde, ist ein Widerspruch nicht möglich, weil diese nicht nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts arbeiten. Für solche Fälle wurde ein Überprüfungsverfahren eingerichtet. Dafür stellen Sie bei der Stelle, die Ihren Antrag abgelehnt hat, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung. Diese Stelle hat dann wiederum einen Monat Zeit, um ihre Entscheidung eventuell abzuändern. Ihre Möglichkeit gegen die Entscheidung zu klagen bleibt unberührt, Sie könnten also sowohl das Überprüfungsverfahren einleiten als auch gleichzeitig klagen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich an den BfDI zu wenden. Dies können Sie immer dann tun, wenn Sie Ihr Recht nach dem IFG oder UIG als verletzt ansehen. Dies könnte ein abgelehnter Antrag sein, aber beispielsweise auch eine zögerliche Antragsbearbeitung oder eine überhöhte Gebührenforderung.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag und vermitteln bei Bedarf zwischen Ihnen und der Behörde. Dafür benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihr Einverständnis, gegenüber der Behörde Ihren Namen nennen zu dürfen. Bitte beachten Sie, dass die Einschaltung des BfDI die Fristen für Widerspruch oder Klage nicht anhält.

Der BfDI kann keine Weisungen gegenüber der Behörde erteilen, sondern nur vermitteln und auf ein ordnungsgemäßes Verfahren drängen.