Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Checkliste – so wird´s was mit dem Antrag

Checken Sie hier, ob Sie an alles gedacht haben.

Strichfiguren halten in der Mitte eine Checkliste
Quelle: ©strichfiguren-Adobe Stock

Wir als BfDI unterstützten Ihre Neugierde gleich auf zwei Wegen:

  • Richten Sie eine Vermittlungsbitte an uns, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Recht auf Zugang zu Informationen von einer anderen Stelle zu Unrecht abgelehnt oder eingeschränkt wurde.
  • Da auch der BfDI eine informationspflichtige Stelle ist, können Sie einen Antrag auf Informationszugang an uns stellen, wenn Sie Fragen zu unserer Arbeit haben.

Für beide Verfahren gilt:

Möchten Sie amtliche Informationen/Umweltinformationen oder stellen Sie eine allgemeine Anfrage?

 Bei der Informationsfreiheit geht es nur um die Herausgabe von vorhandenen amtlichen Informationen. Bei Informationen nach dem UIG muss zudem ein Umweltbezug vorliegen.

  • Amtliche Informationen/Umweltinformationen = z. B. Dokumente, Pläne, Berichte, E-Mails, Videos, Konzepte.
  • Allgemeine Anfrage = z. B. Frage nach Öffnungszeiten, Bitte um eine politische Bewertung oder rechtliche Beratung.

Haben Sie sich an die richtige Stelle gewendet?

IFG und UIG gelten auf Bundesebene. Für Länder und Kommunen gelten eigene Gesetze. Wichtig ist, dass die gewünschten Informationen tatsächlich bei der angefragten Stelle vorliegen.

Wurden die Informationen vielleicht sogar schon veröffentlicht?

Viele Behörden veröffentlichen Informationen in Broschüren oder auf ihren Webseiten. Hier kann es nützlich sein, vorab zu recherchieren oder auch bei der Behörde nachzufragen.

Haben Sie genau gesagt, worum es Ihnen geht?

Hier ist die Devise ganz klar: je genauer, desto besser - je präziser Sie sagen, welche Informationen Sie wünschen, desto einfacher ist es, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen. Bei geringem Aufwand ist dies kostenlos.

Alles berücksichtigt und trotzdem nicht zum Erfolg geführt?

Wenn Sie Ihr Recht nach IFG und UIG als verletzt ansehen, helfen wir Ihnen gerne.

Telefon: +49(0)228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Unter Kontakt finden Sie weitere Informationen und auch vorbereitete Kontaktformulare.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserer Broschüre Info 2 - IFG und UIG des Bundes, Texte und Erläuterungen.