Das Visa-Informationssystem
Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System zum Austausch von Visa-Daten innerhalb des Schengen-Raums, welches der Verbesserung der Durchführung der gemeinsamen Visumpolitik dienen soll. Hauptziele des VIS sind es, die Verfahren der Visumbeantragung zu vereinfachen, die Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern sowie die Sicherheit zu erhöhen.
Das VIS hat seine Rechtsgrundlagen in der VIS-Verordnung (EG) Nr. 767/2008 vom 9. Juli 2008. Auf nationaler Ebene wurde der Zugriff der Polizeibehörden, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder im Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG) geregelt.
Zwecke des Visa-Informationssystems
Das VIS unterstützt die Polizeibehörden bei der Identitätsfeststellung von Personen und bei der Feststellung von Personen, die sich mit gefälschten Identitätsnachweisen oder Visa im Schengen-Raum aufhalten.
Zuständige Visastellen an den deutschen Auslandsvertretungen haben bei der Bearbeitung von Visaanträgen Zugriff auf das VIS. Damit soll unter anderem, das sogenannte „Visa Shopping“ verhindert werden und Betrugsbekämpfung (wie z. B. beim Identitätsdiebstahl) betrieben werden.
Von Personen, die die Ausstellung eines Visums für einen der oben genannten Staaten beantragen, werden Fingerabdrücke von allen Fingern genommen. Darüber hinaus wird ein digitales Lichtbild von der antragstellenden Person erstellt. Zusammen mit den bei der Beantragung eines Visums abgegebenen Daten werden diese biometrischen Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert.
Personen, die regelmäßig in den Schengen-Raum reisen, haben nicht bei jeder Visumbeantragung erneut Fingerabdrücke abzugeben. Es kann auf die im VIS gespeicherten Fingerabdrücke für eine Dauer von fünf Jahren zurückgegriffen werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Rahmen der Zuständigkeitsbearbeitung im Verfahren nach der Dublin III Verordnung ebenfalls Zugriff auf das VIS, um den für die Asylantragsbearbeitung zuständigen Staat bestimmen zu können.
Die Bundespolizei kann im Rahmen der Grenzsicherung zur Feststellung der Identität einer Person oder bei der Prüfung der Echtheit eines Visums und der Identitätsfeststellung von Personen auf das VIS zugreifen.
Datenschutz
Zugang zu den Daten im VIS haben nur die zuständigen Mitarbeiter in Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Zugriff nur in dem notwendigen Umfang, wie er für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Speicherdauer beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem Datum des Ablaufs des Visums, der Antragstellung oder der Visaänderung zu laufen. Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über ihre im VIS gespeicherten personenbezogenen Daten. Auskunftsanträge können beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden. Außerdem kann sie beantragen, dass fehlerhafte Daten berichtigt und rechtswidrig gespeicherte Daten gelöscht werden.
In jedem Staat, der das VIS nutzt, hat eine nationale Datenschutzbehörde die datenschutzrechtliche Aufsicht über das VIS. In Deutschland nimmt diese Aufgabe die BfDI wahr.
Die BfDI trifft sich mit den Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie mit Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz mindestens zweimal Jährlich, um die Koordination der datenschutzrechtlichen Aufsicht über das VIS sicherzustellen.
Ausblick
Nachdem am 8. Dezember 2020 die deutsche Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission bekannt gaben, dass die politischen Verhandlungen zur Modernisierung des VIS abgeschlossen seien, sollen zukünftig auch Informationen über Visa für längerfristige Aufenthalte und nationale Aufenthaltstitel der EU Mitgliedstaaten im VIS verfügbar und europaweit abrufbar sein. VIS soll an weitere EU-Datenbanken wie das Schengener Informationssystem oder das geplante EU Ein- und Ausreisesystem angeschlossen werden. Zukünftig sollen auch Kopien von Identitätsnachweisen von Visumantragstellern im VIS gespeichert werden. Dadurch soll die Rückführung von Personen erleichtert werden, die zur Ausreise aus dem Schengenraum verpflichtet sind, jedoch keine Identitätsnachweise vorweisen können.