Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst

Das Auskunftsrecht beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst.

es ist der Ärmel eines Soldaten mit dem Wappen des Militärischen Abschirmdienstes abgebildet
Quelle: Bundeswehr

Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD, häufig auch MAD abgekürzt) ist ein Inlandsnachrichtendienst des Bundes und nimmt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahr. Dessen Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) in Verbindung mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) sowie dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).

Sie haben nach § 9 MADG i. V. m. § 15 BVerfSchG das Recht, unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person beim BAMAD gespeicherten Daten zu erhalten. Sie müssen in Ihrem Antrag an das BAMAD auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen, bezüglich dessen die Daten erhoben worden sein sollen, über die Sie Auskunft verlangen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie dienstlich oder beruflich mit dem Bundesministerium der Verteidigung oder dessen Geschäftsbereich zu tun haben. Denn nur dann ist grundsätzlich die Zuständigkeit des BAMAD gegeben.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Sie ein besonderes Interesse darlegen. Dieses Interesse ist zum Beispiel dann gegeben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Daten zu Ihrer Person rechtswidrig verarbeitet wurden oder unrichtig sind.

Zur Verifizierung Ihrer Person und zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung Ihrer Daten durch Unbefugte ist Ihrem Auskunftsantrag an das BAMAD eine handsignierte Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reisepasses beizufügen. Hierbei muss die handsignierte Ausweiskopie regelmäßig nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und die Gültigkeitsdauer des Ausweises beinhalten. Die übrigen Angaben können geschwärzt werden. Ihr Antrag ist zu richten an:

Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
Brühler Str. 300, 50968 Köln
Zu den Kontaktdaten des BAMAD.

Ihr Auskunftsanspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das BAMAD verweigert werden, wenn beispielsweise zu befürchten ist, dass durch die Auskunft an Sie die Aufgabenerfüllung gefährdet oder der Erkenntnisstand des BAMAD ausgeforscht werden könnten. Dies gilt ebenso für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder von Quellen sowie bei der Geheimhaltungsbedürftigkeit abgefragter Daten.

Gegen die Ablehnung der Auskunft können Sie Widerspruch einlegen. Außerdem muss das BAMAD Sie darauf hinweisen, dass Sie sich parallel dazu an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden können. Geschieht dies, hat das BAMAD der BfDI die Auskünfte zu erteilen, die zuvor Ihnen gegenüber verweigert wurden, es sei denn, das Bundesministerium der Verteidigung stellt im Einzelfall fest, dass durch die Auskunft an die BfDI die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet werde (sog. Staatswohlklausel). Im Rahmen ihrer Überprüfungs- und Kontrollbefugnisse prüft die BfDI die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten und erteilt Ihnen über das Ergebnis Auskunft. Mitteilungen der BfDI an Sie sind jedoch insoweit eingeschränkt, als sie keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des BAMAD zulassen dürfen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Anrufung der BfDI die Widerspruchs- oder Klagefrist nicht hemmt, d.h. wenn Sie in Betracht ziehen, Widerspruch oder Klage einzulegen, sollten Sie das innerhalb der jeweiligen Frist ggf. parallel zur Anrufung der BfDI tun.

Sie können sich auch unmittelbar an die BfDI wenden, wenn Sie der Ansicht sind, bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das BAMAD in Ihren Rechten verletzt worden zu sein. Auch in diesem Fall sind die oben aufgeführten Angaben mitzuteilen, damit eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens durch die BfDI erfolgen kann. Ihr Antrag ist zu richten an:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorferstr. 153, 53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228-997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
De-Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de

Wichtig zu wissen: Die Auskunftsverpflichtung nach § 9 MADG i. V. m. § 15 BVerfSchG erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die Herkunft der Daten oder die Empfänger von Übermittlungen. Woher also ein personenbezogenes Datum stammt oder an wen es übermittelt wurde, muss das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst nicht mitteilen!