Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Polizeiliches Informationssystem - INPOL

Das polizeiliche Informationssystem INPOL ist ein elektronischer Datenverbund zwischen Bund und Ländern. Das Bundeskriminalamt (BKA) betreibt diesen Verbund, in dem aber alle Polizeibehörden in Bund und Ländern Daten einspeichern und abrufen können.

digitaler leuchtender Fingerabdruck
Quelle: ©peshkov- stock.adobe.com

Perspektivisch soll das Gesamtsystem mit dem Projekt "Polizei 20/20" durch ein neues System ersetzt werden.

INPOL besteht aus verschiedenen Dateien.

Derzeit wichtigste Datengruppen in INPOL

  • der Kriminalaktennachweis - KAN
  • die Personenfahndung,
  • die Sachfahndung,
  • die Haftdatei,
  • der Erkennungsdienst,
  • die DNA-Analyse-Datei.

Zusatzinformationen in bestimmten INPOL-Dateien

Zu vielen INPOL-Dateien werden Zusatzinformationen gespeichert. Dies sind z. B. die Folgenden:

  • Personengebundene Hinweise (PHW)
  • Ermittlungsunterstützende Hinweise (EHW)
  • In INPOL können unter anderem Fallgrunddaten, z.B. zum Tatort, zur Tatzeit und zum Delikt abgerufen werden. Zudem können beispielsweise digitale Lichtbilder betroffener Personen in INPOL gespeichert werden.
  • In INPOL werden Angaben über Straftäter, Beschuldigte, Verdächtige, potenzielle Straftäter, aber auch von Kontakt- und Begleitpersonen, Zeugen, Hinweisgebern, Opfern und vermissten Personen gespeichert.
  • In INPOL sind auch verschiedene Spezialdateien enthalten, wie z. B. die bekannte Datei "Gewalttäter Sport". Diese Dateien werden zunehmend durch den "Polizeilichen Informations- und Analyseverbund" (PIAV) abgelöst, der den INPOL-Verbund insoweit ergänzt.
  • INPOL enthält auch Teilbereiche, die nur für bestimmte Nutzer zugänglich sind. So ist die Grenzfahndungsdatei (GFD) ein Bereich in INPOL, der nur für die Bundespolizei zugänglich ist. Dort können Personen und Sachen zur Grenzfahndung ausgeschrieben werden (§ 30 BPolG) oder zur grenzpolizeilichen Beobachtung (§ 31 BPolG).

Beteiligte Behörden - wer ist verantwortlich für die gespeicherten Daten?

An dem Informationssystem nehmen neben dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern sonstige Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt und die Behörden der Zollfahndung teil. Ebenfalls nehmen die Behörden der Zollverwaltung teil, soweit sie grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Alle teilnehmenden Behörden können Daten in das System eingeben und daraus abrufen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die in INPOL gespeicherten Daten, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe sowie die Richtigkeit und Aktualität der Daten, trägt dabei die Stelle, die die Daten eingegeben hat.

Die personenbezogenen Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig geworden ist oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Unzulässig wird eine Speicherung zum Beispiel, wenn ein Angeklagter wegen erwiesener Unschuld freigesprochen oder ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten ohne Verbleib eines Restverdachtes nicht nur vorläufig eingestellt wird. Abgesehen davon hat die Polizei bei jeder Einzelfallbearbeitung sowie nach festgesetzten Fristen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung der Speicherung noch gegeben sind. Diese so genannten Aussonderungsprüffristen betragen bei Erwachsenen bis zu 10, bei Jugendlichen bis zu 5 und bei Kindern bis zu 2 Jahren.

Auskunftsantrag beim Bundeskriminalamt

Jede und jeder kann sich mit einem Antrag auf Auskunft zu ihm oder ihr gespeicherte Daten zentral an das BKA wenden. Dieses gibt hierüber zentral für alle beteiligten bzw. angeschlossenen Behörden Auskunft. Das BKA ist wie folgt zu erreichen:

Bundeskriminalamt
DS-Petenten
65173 Wiesbaden

E-Mail: ds-petenten@bka.bund.de

Das BKA stellt vor der Auskunftserteilung formale Anforderungen an den Auskunftsantrag.

Datenschutzkontrolle

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist für die Kontrolle des Informationssystem beim BKA zuständig. Sie arbeitet dabei mit den Aufsichtsbehörden der Länder zusammen. Diese prüfen dabei die von den Landespolizeibehörden im System gespeicherten Daten.

Regelmäßig führen die Datenschutzaufsichtsbehörden Kontrollen von Amts wegen durch. Sie werden natürlich auch tätig, wenn sich einzelne Personen wegen ihres Einzelfalls an sie wenden. Stellt beispielsweise eine Person durch die Auskunft des BKA fest, dass tatsächlich Daten über sie in INPOL gespeichert sind, so kann sie prüfen lassen, ob die Daten rechtmäßig in INPOL gespeichert sind oder gelöscht werden müssten. Ebenso können betroffene Personen die Auskunft des BKA als solche prüfen lassen. Dabei unterliegt der datenschutzrechtlichen Kontrolle nicht nur, ob die Auskunft richtig war, sondern ggf. auch, ob sie ganz oder teilweise verweigert werden durfte.