Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, Deutsche Post Direkt GmbH, Postbank

Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit obliegt u.a. die Aufsicht über Postdienstleister. Allerdings ist diese Aufsicht beschränkt und bezieht sich nur auf die Datenverarbeitung, die unmittelbar mit der Erbringung von Postdienstleistungen in Verbindung steht.

Grafik eines Aktenregals mit Akten und vielen Papieren sowie einer Person mit der Hand am Kopf
Quelle: ©Suelzengenappel - stock.adobe.com

Insbesondere die folgenden Unternehmen unterstehen nicht dieser Aufsicht:

Die Deutsche Post AG ist zwar Mehrheitseigner an der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, die eigenständige Unternehmenstochter erbringt jedoch keine Postdienstleistungen. Der Firmensitz des Unternehmens liegt in Gütersloh, somit liegt die datenschutzrechtliche Aufsicht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Auch die Deutsche Post Direkt GmbH erbringt weder Post- noch Telekommunikationsdienstleistungen. Da der Firmensitz des Unternehmens in Troisdorf in Nordrhein-Westfalen liegt, obliegt die datenschutzrechtliche Aufsicht ebenfalls der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Die Postbank ist eine Niederlassung der Deutsche Bank AG und unterliegt als Kreditinstitut nicht der Datenschutzaufsicht des BfDI. Da die Deutsche Bank AG als Muttergesellschaft der Postbank ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, obliegt die datenschutzrechtliche Aufsicht dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.