Vermehrte Beschwerden gegen die 1N Telecom GmbH
In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Beschwerden gegen die 1N Telecom GmbH in meinem Hause eingegangen. Das Unternehmen versendet Briefe über vermeintlich abgeschlossene Verträge und in der Folge auch Mahnschreiben. Betroffene können sich häufig nicht daran erinnern, überhaupt einen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH abgeschlossen zu haben. Bereits in der Vergangenheit hat BfDI gegenüber der 1N Telecom zu ähnlichen Sachverhalten einen Bescheid erlassen.

Wenn Sie wissen möchten, woher das Unternehmen Ihre Daten hat und welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden, können Sie Ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nutzen. Als betroffene Person können Sie von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden. So werden Sie in die Lage versetzt, den Überblick und damit auch die Kontrolle darüber zu behalten, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Sie haben Anspruch auf eine Übersicht und auf eine Kopie der personenbezogenen Daten (z.B. Kopie über Vertragsabschluss, Rechnungen etc.). Außerdem erhalten Sie vom Verantwortlichen ergänzende Informationen, etwa über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, oder über Empfänger, an die Ihre Daten übermittelt werden.
Gerne können Sie für Ihr Auskunftsersuchen mein Musterschreiben zu Artikel 15 DSGVO und meine Checkliste nutzen.
Vertiefende Informationen zu Ihren Betroffenenrechten (Artikel 15 bis 22 DSGVO) habe ich auf meiner Internetseite zusammengestellt.
Abschließend noch ein Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Datenschutzaufsichtsbehörde keine Beratung zu zivilrechtlichen Fragestellungen durchführen können. Weiterführende Hinweise zu Briefen der 1N Telecom GmbH, insbesondere zur zivilrechtlichen Wirksamkeit von Verträgen, finden Sie auch auf der Internetpräsenz der Verbraucherzentrale.