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Ortung und Standortdaten bei Mobiltelefonen (Location Based Services)

Standortdaten von Handys sind ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite ermöglichen sie praktische Dienste, etwa eine Restaurantsuche ohne den Standort in das Smartphone einzutippen. Auf der anderen Seite ist es jedoch auch möglich, mit dieser Funktion illegal Personen zu überwachen.

auf einem Handy wird das Standortsymbol auf der Bildschirmfläche angezeigt
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Ortung via Internet und mittels GPS

Eine Ortung ist bei modernen Handys ohne Hilfe des Mobilfunknetzes möglich. Viele Geräte, insbesondere Smartphones, haben einen Empfänger für das Global Positioning System (GPS) und WLAN eingebaut. Dies ermöglicht oft eine genaue Standortbestimmung. Wenn diese Daten dann für Telemedien verwendet werden, finden das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die telekommunikationsrechtlichen Regelungen des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) keine Anwendung. Hier ist die Begriffsbestimmung von Standortdaten im Sinne des TKG in § 3 Ziffer 56 TKG zu beachten.

Standortinformationen sagen viel über den eigenen Lebenswandel aus. Man sollte sich bewusst machen, dass Standortdaten oft lange gespeichert und zur Bildung von Bewegungsprofilen verwendet werden können. Diese Bewegungsprofile können wiederum mit anderen Daten verknüpft werden. Auch deshalb ist es wichtig, die Nutzungsbedingungen von Apps durchzulesen, bevor man sie installiert. Gesundes Misstrauen ist ratsam, da manche Nutzungsbedingungen nur vortäuschen, die Daten zu anonymisieren, während sie in Wirklichkeit unter einem Identifikationsmerkmal gespeichert werden.

Standortdaten bei Mobilfunknutzung

Bei dem Betrieb von Mobilfunknetzen werden auch Standortdaten als Teil der Verkehrsdaten verarbeitet. Das Mobilfunknetz muss schließlich wissen, in welcher Funkzelle sich ein Endgerät befindet. Diese Standortdaten werden auch für – wenn auch nur noch wenige – standortabhängige Tarife verarbeitet. Auch um Notrufe der richtigen Rettungsleitstelle zuzuordnen und um dieser den ungefähren Standort mitzuteilen werden die Standortdaten genutzt. Ebenso sind diese Daten für die Erkennung von Störungen erforderlich.

Das TDDDG enthält spezifische Regelungen für die Verarbeitung von Standortdaten durch Telekommunikationsnetze zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen. Darin wird etwa geregelt, dass bei jeder Ortung eine Informations-SMS erforderlich ist, sofern die Standortdaten nicht nur am georteten Endgerät angezeigt werden und dass eine gesonderte schriftliche Einwilligung erforderlich ist, wenn Dritte die Standortdaten erhalten. Es gelten also sehr restriktive Anforderungen für die Telekommunikationsanbieter.