Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Technische und rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie Informationen zu den technischen und rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes in den Bereichen Telekommunikation und Internet.

Ein drahtloser Zugriff auf das Internet, welcher nur mit zusätzlichen Sicherheitsfunktionen genutzt werden sollte. Mehr erfahren: Funknetze (WLAN) im täglichen Einsatz, immer ein Risiko?

Airport WiFi steht auf einem Handybildschirm (verweist auf: Funknetze (WLAN) im täglichen Einsatz, immer ein Risiko?)

Was bedeutet es, wenn Telefonate über die im Internet genutzten Techniken übertragen werden? Kann das Fernmeldegeheimnis noch gewahrt werden? Mehr erfahren: Der Telefonstandard - Voice over IP (VoIP)

ein Kopfhörer liegt auf einer Tastatur und daneben ist ein Telefon abgebildet (verweist auf: Der Telefonstandard - Voice over IP (VoIP))

Bei der manuellen Bestandsdatenauskunft nach § 174 TKG handelt es sich um die Verpflichtung von Telekommunikationsdienste-Anbietern, den jeweils zuständigen Behörden Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten zu geben. Mehr erfahren: Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)

es ist ein Serverraum mit digitalen Symbolen und digitalen Personensymbolen abgebildet (verweist auf: Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG))

Die Fangschaltung, heute auch als „Malicious Call Identification“ bezeichnet, ist ein altbewährtes Mittel, anonyme Drohanrufe und Belästigungen zurückzuverfolgen. Diese ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Mehr erfahren: Fangschaltung

in einer Mausefalle klemmt ein Handy (verweist auf: Fangschaltung)

Wer ein Peer-to-Peer-Netzwerk (Rechner-zu-Rechner-Verbindung) nutzt, gibt dabei seine IP-Adresse preis. Rechteinhaber können beim Internetanbieter Auskunft verlangen, wer diese IP-Adresse genutzt hat. Mehr erfahren: Auskunftsrecht bei Urheberrechtsverstößen

das Urheberrecht-Symbol ist auf einer Karte abgebildet und wird von zwei Händen in die Höhe gehalten (verweist auf: Auskunftsrecht bei Urheberrechtsverstößen)