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eHealth

Immer mehr Gesundheitsdaten werden elektronisch verarbeitet. Doch was bedeutet dies im Umgang mit diesen besonders sensiblen Daten bedeutet? Verschiedene Aspekte dazu finden Sie in den unten stehenden Artikeln.

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz ermöglicht die Opt-in Version der elektronischen Patientenakte (ePA) bis 2025. Mehr erfahren: Die elektronische Patientenakte

die Abkürzung ePA steht in einer digitalen Mappe und im Kreis darum sind verschiedene Symbole zum Thema Gesundheit abgebildet (verweist auf: Die elektronische Patientenakte)

Bürgerinnen und Bürger haben sich vermehrt mit Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) an mich gewendet. Mehr erfahren: Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte

eine Hand hält ein Handy darum sind digitale Zahlen und ein Stehtoskop (verweist auf: Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte)

Unter den Sammelbegriff eHealth (Abkürzung für Electronic Health) werden alle Anwendungen, Hilfsmittel und Dienstleistungen gefasst, die zur Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten elektronische Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen. Mehr erfahren: eHealth

Arzt auf Smartphone, davor ein Stethoskop (verweist auf: eHealth)

Bereits im Jahr 2020 wurde mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz in §§ 360 und 361 SGB V festgelegt, dass ärztliche Verordnungen elektronisch über das Digitalisierungsnetz des Gesundheitsbereichs, genannt Telematikinfrastruktur (TI), übermittelt werden müssen, aber erst seit Anfang 2024 ist das sogenannte E-Rezept flächendeckend eingeführt. Mehr erfahren: Das E-Rezept

Medikamentenregal in einer Apotheke (verweist auf: Das E-Rezept)

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel mittels E-Rezept zu verordnen. Das rosafarbene Papier-Rezept wurde damit durch das E-Rezept abgelöst. Antworten auf Fragen mit Bezug zum Datenschutz, die den BfDI erreicht haben, können Sie hier nachlesen. Mehr erfahren: FAQ zum E-Rezept

E-Rezept-App auf einem Smartphone (verweist auf: FAQ zum E-Rezept)