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Referat 18 - Beschäftigtendatenschutz, BMVg

Das Referat 18 ist zuständig für die Bereiche Beschäftigtendatenschutz und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg).

Beschäftigtendatenschutz

Das Referat 18 ist zuständig für den Beschäftigtendatenschutz bei den öffentlichen Stellen des Bundes. Beschäftigte sind dabei

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer,
  • zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte,
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung (Rehabilitandinnen und Rehabilitanden),
  • in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigte,
  • Freiwillige, die einen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten,
  • Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie 
  • Beamtinnen und Beamte des Bundes, Richterinnen und Richter des Bundes, Soldatinnen und Soldaten (einschließlich Reservedienstleistenden) sowie Zivildienstleistende.

Ferner unterfallen auch schon Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis während der Bewerbungsphase dem Beschäftigtendatenschutz.

Wegen Spezialregelungen im Gesetz über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft und im Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost ist Referat 18 auch zuständig für Beschäftigtendatenschutz bei Beamtinnen und Beamten, die bei der Deutschen Bahn AG und den Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost beschäftigt sind.

Ebenso besteht eine Spezialzuständigkeit für die Verarbeitungen personenbezogener Daten der (ehrenamtlichen) Helferinnen und Helfer durch das Technische Hilfswerk für Zwecke des Helferverhältnisses nach dem Gesetz über das Technische Hilfswerk.

Bundesministerium der Verteidigung und Bundesfreiwilligendienst

Dem Referat 18 obliegt die datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle des Bundesministeriums der Verteidigung und seines Geschäftsbereichs mit Ausnahme des Militärischen Abschirmdienstes und des Militärischen Nachrichtenwesens. Die Zuständigkeit erstreckt sich hierbei sowohl über den zivilen als auch den militärischen Teil des Verteidigungsbereichs.

Datenschutzrechtliche Fragen zum Bundesfreiwilligendienst fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Referats 18.

Kontakt

Referatsleitung: Herr Deitermann
Telefon: +49 (0)228-997799-1800
E-Mail: referat18@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 18 können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
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