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Stellenangebote

Hier finden Sie eine Übersicht über aktuell zu besetzende Stellen. Bitte beachten Sie in den Ausschreibungen das Anforderungsprofil sowie die genannte Bewerbungsfrist. Beachten Sie bitte, dass Bewerbungen nur im Rahmen von Stellenausschreibungen berücksichtigt werden können.


Eindrücke aus unserer Arbeitswelt

Vier Personen auf einem Sofa mit Zettel auf denen BfDI steht
Arbeiten-beim-BfDI Quelle: BfDI - DH
Vier Personen auf einem Sofa mit Zettel auf denen BfDI steht
Arbeiten-beim-BfDI Quelle: BfDI - DH

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FAQ zur Bewerbung

Allgemeine Hinweise zur Bewerbung

Der BfDI gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern; er ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach dem BGleiG berücksichtigt.

Der BfDI ist bestrebt, den Anteil schwerbehinderter Menschen zu erhöhen und daher an Bewerbungen schwerbehinderter Menschen besonders interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden nach SGB IX berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Beachten Sie auch die Datenschutzerklärung des BfDI für Stellenausschreibungen.

Wie bewerbe ich mich beim BfDI?

Sie können Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennzahl der Ausschreibung per E-Mail oder postalisch einreichen oder auch verschlüsselt zusenden. Zur verschlüsselten Kommunkation laden Sie sich den öffentlichen Teil des PGP-Schlüssels auf Ihren Rechner. Der zugehörige Fingerabdruck lautet: 6DF7 E0EA E04E CEFC C916 E907 E6FC 45A7 AD36 7572.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wir legen Wert auf vollständige, korrekte und aussagefähige Bewerbungsunterlagen. Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.  

Grundsätzlich sollten Ihre Bewerbungsunterlagen enthalten:

  • Anschreiben
  • vollständiger Lebenslauf
  • ggf. Schulabschlusszeugnis
  • ggf. Ausbildungszeugnis (Urkunde und Zeugnis)
  • ggf. Nachweis über erworbene Studienabschlüsse (Urkunde und Zeugnis)
  • ggf. weitere relevante Prüfungszeugnisse oder Zwischenzeugnisse
  • ggf. Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Ausweis) oder Gleichstellung (Gleichstellungsbescheid)

Eine genaue Auflistung der benötigten Unterlagen können Sie der konkreten Stellenausschreibung entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Diese werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet. Wir bitten Sie daher, von der Übersendung von Originaldokumenten abzusehen.

Sind Initiativbewerbungen möglich?

Initiativbewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen. Es werden jedoch regelmäßig Stellenausschreibungen veröffentlicht, auf die Sie sich bewerben können.

Kann ich mich auf mehrere Ausschreibungen gleichzeitig bewerben?

Gern können Sie sich auf mehrere Stellen unseres vielseitigen Stellenangebotes bewerben. Um uns die Auswertung der Bewerbungsunterlagen zu erleichtern, bitten wir Sie, sich auf jede Stellenausschreibung gesondert zu bewerben.

Kann ich mich mit einem ausländischen Studienabschluss bewerben?

Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz bei.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Wie sind die Einstellungsvoraussetzungen allgemein?

Die konkreten Einstellungsvoraussetzungen sind der jeweiligen aktuellen Stellenausschreibung zu entnehmen. Sie orientieren sich insbesondere nach der jeweiligen Laufbahngruppe und dem zu besetzenden Dienstposten/Arbeitsplatz.

Zu unterscheiden sind die Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes.

Grundsätzlich gilt für die Berücksichtigung in einem Auswahlverfahren, dass die o.g. Kriterien zwingend erfüllt werden müssen.
Der BfDI als Bundesbehörde ist an das Anforderungsprofil der jeweiligen Stellenausschreibung gebunden und berücksichtigt nur Bewerbungen, die die zwingenden Anforderungen erfüllen.
Entspricht der akademische oder schulische Abschluss nicht den in der Stellenausschreibung genannten Anforderung, so kann Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt bei weiteren zwingende Anforderungen, wie zum Beispiel der Berufserfahrung.
Darüber hinaus kann es weitere Auswahlkriterien geben, anhand derer eine Vorauswahl getroffen werden kann. Diese Kriterien sind mit dem Zusatz „vorteilhaft“, „wünschenswert“ oder „idealerweise“ gekennzeichnet.

Wie sind die Einstellungsvoraussetzungen im mittleren Dienst?

Für die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes ist eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich.

Wie sind die Einstellungsvoraussetzungen im gehobenen Dienst?

Für die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Diplom-(FH) bzw. Bachelorabschluss, erforderlich.

Wie sind die Einstellungsvoraussetzungen im höheren Dienst?

Für die Laufbahngruppe des höheren Dienstes ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Universitätsstudium, Universitätsdiplom bzw. Masterabschluss oder erste und zweite juristische Staats-(Prüfung) (früher:erstes und zweites Staatsexamen) erforderlich.

Wie ist der Ablauf des Bewerbungsverfahrens?

Sie erhalten bei Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Die Kolleginnen und Kollegen des zuständigen Personalreferats prüfen Ihre Bewerbung. Dabei kann es sein, dass weitere Unterlagen angefordert werden, die relevant sind für die Frage, ob Sie das Anforderungsprofil erfüllen. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die berücksichtigt werden können, werden sodann zum Auswahlgespräch eingeladen. Das Auswahlverfahren ist je nach angestrebter Position unterschiedlich.

Am Auswahlverfahren nehmen neben der Auswahlkommission in der Regel die Gleichstellungsbeauftragte des Hauses, ein Mitglied des Personalrats sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung teil.

Die Entscheidung der Auswahlkommission wird sodann verschriftlicht und mit der Gleichstellungsbeauftragen und den Interessensvertretungen abgestimmt. Nach Zustimmung dieser erfolgt die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber. Sofern Sie ein Einstellungsangebot erhalten können, werden Sie unmittelbar informiert und Ihre Unterlagen an die Kolleginnen und Kollegen in der Personalsachbearbeitung weitergeleitet. Dort wird der Arbeitsvertrag entworfen oder eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung vereinbart. Hierbei besteht die Möglichkeit für Sie, alle Fragen, die zu diesem Zeitpunkt noch offen sind, zu stellen. Das betrifft regelmäßig die Frage der konkreten Vergütung, die Dauer bis zu einer möglichen Verbeamtung und die Dauer der beamtenrechtlichen Probezeit. Aber auch alle anderen Fragen rund um Ihren Eintritt beim BfDI beantworten die Kolleginnen und Kollegen gerne.