Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Digitale Dienste und Messengerdienste

Hier finden sich praktische Hinweise und Informationen zur Nutzung digitaler Dienste und Messengerdienste im geschäftlichen bzw. dienstlichen Kontext.

Aufgrund der rasanten Verbreitung von Smartphones und der ubiquitären Nutzung des mobilen Internets haben sich moderne Messengerdienste zu einem der meist genutzten Kommunikationsmittel entwickelt. Hier erfahren Sie mehr zum rechtlichen Umfeld, in dem sich diese Dienste bewegen. Mehr erfahren: Messengerdienste und das Recht

Personen nutzen Messengerdienste auf ihrem Smartphone (verweist auf: Messengerdienste und das Recht)

Mit der Zunahme mobil arbeitender Beschäftigter steigt auch in der Bundesverwaltung die Bedeutung moderner Kommunikationsmittel. Um den Einsatz von Messengerdiensten zur dienstlichen Kommunikation voranzutreiben, wurden im Bund zwei Messengerdienste entwickelt; Wire Bund und BundesMessenger. Mehr erfahren: Messengerdienste bei Bundesbehörden

die Apps von Wire, BwMessenger und BundesMessenger sind auf einem Smartphone (verweist auf: Messengerdienste bei Bundesbehörden)

Viele öffentliche Stellen und Behörden bieten einen E-Mail-Newsletter-Versand an, um interessierte Personen über das aktuelle Geschehen und Neuigkeiten zu informieren. Aber wie kann eine E-Mail-Newsletter-Bestellung datenschutzkonform ausgestaltet werden? Mehr erfahren: Newsletter-Bestellung auf Webseiten

grafisches Briefsymbol wird von einer Hand gehalten (verweist auf: Newsletter-Bestellung auf Webseiten)

Die Bundesbehörden stellen ein breites Spektrum an digitalen Diensten zur Verfügung, die oftmals der Informationsvermittlung an die Bürgerinnen und Bürger dienen. In diesem Kontext kommt dem Datenschutz eine besondere Bedeutung zu. Mehr erfahren: Digitale Dienste bei Bundesbehörden

Bildschirme von PC, Laptop, Table und Handy auf denen verschiedene Apps in wolkenform abgebildet sind (verweist auf: Digitale Dienste bei Bundesbehörden)

Die ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich die bestehende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (E-Privacy-Richtlinie) ersetzen und einen modernen Rechtsrahmen für den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation schaffen. Nach einem achtjährigen Rechtsetzungsverfahren hat die EU-Kommission das Vorhaben nun jedoch in ihrem Arbeitsprogramm für 2025 zurückgezogen. Mehr erfahren: ePrivacy-Verordnung: Das Ende einer langen Reise

es ist ein Schloss blau leuchtend mit Leiterwegen abgebildet  (verweist auf: ePrivacy-Verordnung: Das Ende einer langen Reise)

Der europäische Gesetzgebende plant, Anbietende von Messenger- und Hostingdiensten zum Auffinden von Materialien des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs zu verpflichten und dafür sämtliche private Kommunikation und Dateien zu durchleuchten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vorhaben höchst problematisch.  Mehr erfahren: Die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern – die sogenannte „Chatkontrolle“

Smartphone auf dem Nachrichten ausgetauscht werden (verweist auf: Die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern – die sogenannte „Chatkontrolle“)

Mit einer Fanpage erreicht man ein großes Publikum. Gleichzeitig sammelt Facebook aber viele Daten über die Nutzer. Mehr erfahren: Dürfen Bundesbehörden Facebook-Fanpages betreiben?

viele Facebooksymbole schweben zwischen zwei Händen  (verweist auf: Dürfen Bundesbehörden Facebook-Fanpages betreiben?)

Bei Matomo handelt es sich um ein Webverhalten-Analysetool, das zwar datensparsam konfiguriert werden kann, im Ergebnis aber dennoch grundsätzlich einer Einwilligung des Nutzenden bedarf. Da Matomo von vielen Bundesbehörden eingesetzt wird, werden hier die Erkenntnisse und meine grundlegende Haltung zusammengetragen Mehr erfahren: Der Einsatz des Webseiten-Analysetools Matomo

Bildschirmanzeige mit Analyse Diagramm und Tabellen (verweist auf: Der Einsatz des Webseiten-Analysetools Matomo)