Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Berlin Group - Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT)

Die Berlin Group (International Working Group on Data Protection in Technology) , beobachtet Trends und Entwicklungen im technologischen Sektor, wie z. B.big data“, „internet of things“ oder künstliche Intelligenz. Dazu erarbeitet die Gruppe Empfehlungen und Leitlinien für einen datenschutzgerechten Umgang mit diesen Technologien.

auf einem Konferenztisch liegen Blöcke und darauf Kugelschreiber
Quelle: ©CL-Medien - stock.adobe.com

Bei ihrer Arbeit profitiert die Berlin Group von ihrer heterogenen, länderübergreifenden Zusammensetzung mit Teilnehmenden von Datenschutzaufsichtsbehörden, Regierungsstellen, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen sowie aus der Forschung und der Wissenschaft. Die BfDI schätzt besonders den Austausch von Meinungen und die Zusammenarbeit mit den internationalen Kolleginnen und Kollegen, um möglichst umfassende und datenschutzfreundliche Empfehlungen zu neuen Technologien für ein internationales Publikum als Zielgruppe zu erreichen.

Im März 2021 hat der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, den Vorsitz der Gruppe von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übernommen. Die Arbeitsgruppe wurde im Jahr 1983 auf Initiative des damaligen Berliner Datenschutzbeauftragten im Umfeld der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten gegründet – und wurde deswegen auch als „Berlin Group“ bekannt. In den letzten Jahren, die von einer zunehmend raschen Digitalisierung der Gesellschaft geprägt sind, hat sich die Gruppe verstärkt mit Grundsatzfragen von Digitalisierung und Datenschutz auseinandergesetzt und hierzu eine Reihe von Dokumenten und Leitlinien veröffentlicht.

Empfehlungen der Berlin Group

Hier finden Sie die Empfehlungen und weitere Papiere der Arbeitsgruppe in der deutschen Übersetzung. Auf unserer englischen Webseite finden Sie die Entschließungen im Original.

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