Hinweise und Muster zum Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten
Die Datenschutzkonferenz (DSK) unterstützt Behörden und Unternehmen dabei, ein datenschutzkonformes Verzeichnis über ihre Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen.

Behörden und Unternehmen müssen grundsätzlich ein Verzeichnis über ihre Verarbeitungstätigkeiten führen, Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um das Erstellen dieser Verzeichnisse zu erleichtern, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einheitliche Hinweise herausgegeben und entsprechende Musterformulare für Verantwortliche und für Auftragsverarbeiter entwickelt.
Zusatzinformationen
Publikationen und Downloads
- Datenschutz-Grundverordnung - Bundesdatenschutzgesetz - Texte und Erläuterungen (Info 1)
- Zur Detailansicht der Publikation Handlungsempfehlung an öffentliche Stellen des Bundes zu Auskunftsersuchen im Beschäftigtendatenschutz(Publikation kann heruntergeladen oder in den Warenkorb gelegt werden)
- Muster zur Auftragsverarbeitung