Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten
Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und lassen zum Beispiel erkennen, wer mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails austauscht. Aufgrund der Sensibilität der Daten ist die Speicherdauer eine wichtige Frage.
Die Verkehrsdaten werden für viele Zwecke benötigt, insbesondere für die Abrechnung mit dem Kunden. Weitere Zwecke sind etwa die Abrechnung mit anderen Netzbetreibern oder die Beseitigung von Störungen. Hierfür gibt es Regelungen im Telekommunikationsgesetz. Diese sind aber zur Speicherdauer oder zum Umfang der Daten nicht sehr detailliert, insbesondere wird oft nur auf die Erforderlichkeit hingewiesen. Um den Telekommunikationsanbietern einen möglichst einheitlichen Maßstab zur Nutzung der Daten zur Verfügung zu stellen, haben BfDI und Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits 2012 einen Leitfaden entwickelt. Darin werden verschiedene Fälle erläutert und die jeweils erforderlichen Speicherzeiten und Datenarten aufgeführt. So wird etwa darauf hingewiesen, dass die Speicherung der Funkzelle nur bei standortabhängigen Tarifen erforderlich ist.
Da die Regelungen zur Verarbeitung von Verkehrsdaten in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) überführt wurden, erfolgte insoweit eine Aktualisierung des Leitfadens. Dabei wurden keine grundlegenden inhaltlichen Änderungen durchgeführt.
Zusatzinformationen
Publikationen und Downloads
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- Datenschutz und Telekommunikation (Info 5)
- Zur Detailansicht der Publikation Vernetzte Fahrzeuge - Datenschutz im Auto(Publikation kann heruntergeladen oder in den Warenkorb gelegt werden)