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Digitalisierung der Energiewende datenschutzgerecht

Mit Beratung durch die BfDI hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) umfangreiche datenschutzrechtliche Anforderungen in das zur Digitalisierung der Energiewende geschaffene Messstellenbetriebsgesetz aufgenommen. Dieses Gesetz wurde mit Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher 2023 novelliert.

es ist ein Stromkasten, an dem ein Laptop, angeschlossen ist, abgebildet
Quelle: ©Kadmy - stock.adobe.com

Intelligente Messsysteme, d. h. sogenannte Smart Meter und das Smart-Meter-Gateway, sind zweifelsohne ein bedeutender Baustein für eine intelligente Energieinfrastruktur der Zukunft, ohne die die gesamtgesellschaftlich gewollten grundlegenden Veränderungen der Energieproduktion (Stichwort „Energiewende“) nicht denkbar sind. Unbestreitbar ist aber auch, dass die digitale Steuerung und Kommunikationsfähigkeit intelligenter Messsysteme großes datenschutzrechtliches Gefährdungspotential in sich tragen. Daher hat die BfDI eng mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen gearbeitet, als es um die Sicherstellung einer hinreichenden datenschutzrechtlichen Flankierung bei der Einführung intelligenter Messsysteme ging.

Als Ergebnis dieser engen Zusammenarbeit ist als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende 2017 das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die erlaubte Nutzung von Messdaten umfassend geregelt und strenge Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit festgeschrieben. Zwar wurde die Mindestgrenze zur Erhebung von Lastgängen mit der letzten Novellierung im Jahr 2024 gestrichen und auch einige Sonderfälle geschaffen, in denen Netzbetreiber Lastgänge erheben dürfen. Die mit den Zählern erhobenen Verbrauchswerte dürfen aber weiterhin ausschließlich für energiewirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Das Gesetz regelt für jede Rolle im Energiemarkt, welche Stelle in welchem Umfang für welche Zwecke nutzen darf. Diese Regeln sind trotz der zahlreichen Novellierungen seit 2017 nicht angetastet worden. Damit bleibt gesetzlich festgelegt, dass die Verbrauchswerte aus den Haushalten nicht für deren Profilierung genutzt werden dürfen. Ein Werbe-Tracking, wie wir es aus anderen Digitalisierungsbereichen kennen, ist rechtlich nicht möglich.

Schutz vor Cyberangriffen

Mit der Festschreibung der Anforderungen an den Datenschutz und die Cybersicherheit der Kommunikationsinfrastruktur sowie des Smart-Meter-Gateways setzt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Maßstäbe auch für andere Sektoren der Wirtschaft. Im internationalen Vergleich gelten insbesondere die Datenschutzanforderungen als besonders streng. Die obligatorisch einzusetzenden richtlinienkonformen Smart-Meter-Gateways befolgen mustergültig das Prinzip des Privacy by Design. Sie bieten einen effektiven Schutz vor Cyberangriffen und gewähren den Verbrauchern maximalen Einblick in die Nutzung ihrer Daten. Damit ist das Smart-Meter-Gateway beispielhaft für die Gestaltung von Kommunikationskomponenten in anderen Sektoren der Wirtschaft, in denen mit der angestrebten Digitalisierung und Vernetzung keine neuen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden sollen und ein zuverlässiger Schutz gegen Cyberangriffe geschaffen werden muss. Die BfDI wird sich dafür einsetzen, dass Kommunikationskomponenten nach diesem Beispiel auch in anderen Wirtschaftsbereichen zum Einsatz kommen, wenn es um die Privatsphäre der Bürger geht. Insbesondere für den Smart-Home-Bereich bietet es sich an, etwaige Kommunikation mit externen Diensten ausschließlich über ein Smart-Meter-Gateway zuzulassen.