Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Smart Meter und Smart Meter Gateway

Smart Meter sind digitale Zähler, die grundsätzlich auch fernablesbar sind. In Deutschland müssen sie Bestandteil eines sogenannten „Intelligenten Messsystems“ - bestehend aus einem oder mehreren Zählern und einem Smart Meter Gateway - sein, damit sie für die Fernablesung, insbesondere des Stromverbrauchs, genutzt werden können. Das für die Datenübermittlung genutzte Smart Meter Gateway muss dabei strenge Technische Richtlinien erfüllen, um größtmögliche Cybersicherheit zu gewähren.

es sind zwei Geräte von Smart Metering abgebildet
Quelle: ©Destina - stock.adobe.com

Der Einsatz intelligenter Zähler birgt grundsätzlich das Risiko, dass der Nutzen für die Sicherstellung der Energieversorgung auf Kosten des Schutzes der Privatsphäre erbracht wird. Viele unserer Aktivitäten in Beruf, Familie und Freizeit sind technikgestützt und spiegeln sich gerätebezogen in einem nach Energieeinsatz und Nutzungszeit spezifizierten Verbrauchsprofil wider. Da eine sekundengenaue Verbrauchserfassung technisch möglich ist, können bei unreguliertem Einsatz differenzierte Nutzungsprofile erstellt werden. Wenn der gläserne Energieverbraucher vermieden werden soll, müssen Intelligente Messsysteme den größtmöglichen Schutz vor zweckfremder Verwendung der Verbrauchswerte bieten. Auch Fragen der IT-Sicherheit, das heißt die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Manipulationssicherheit der Messeinrichtungen, sind von erheblicher Bedeutung. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass die entstehende Infrastruktur, das Smart Grid, auch Einwirkungsmöglichkeiten auf Endgeräte und Energieerzeugungsanlagen über das Netz eröffnen kann. Die damit verbundenen Risiken bis hin zu systematischen Angriffen auf die Energieversorgungsnetze dürfen nicht unterschätzt werden.

Verbindliche Sicherheitsstandards

Die BfDI hat sich seit Jahren im parlamentarischen Raum sowie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konsequent für eine datenschutzfreundliche und sichere Informationsverarbeitung im Bereich Smart Metering eingesetzt. Das hat auch seinen Niederschlag in verbindlichen Standards für den technischen Datenschutz sowie die IT-Sicherheit bei Smart Metern gefunden. Auf ihre Anregung hin hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Auftrag des BMWK und nach Anhörung von Wirtschaftsverbänden sowie anderen betroffenen Interessensgruppen ein Schutzprofil für ein Smart Meter Gateway sowie die Technische Richtlinie BSI TR-03109 für die neue Mess- und Steuerungstechnologie erarbeitet, mit der auch datenschutzrechtliche Anforderungen umgesetzt wurden.

Durch das BMWK wurde mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Ende 2016 ein Rechtsrahmen zur Einführung von intelligenten Messsystemen geschaffen. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes, als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, sehen detaillierte datenschutzrechtliche Regelungen für sensible Verbrauchsdaten sowie verbindliche Standards für die Datensicherheit vor. Insbesondere werden mit dem Messstellenbetriebsgesetz die oben erwähnte Technische Richtlinie und die Einhaltung des Schutzprofils verbindlich. Die Regelungen erfüllen weitgehend die Anforderungen der bereits im Sommer 2012 durch die DSK mit einer Entschließung zum Datenschutz im Smart Metering herausgegebenen Orientierungshilfe.

Eigenschaften eines Intelligenten Messsystems

Ein intelligentes Messsystem besteht aus intelligenten Zählern und einem sogenannten Smart Meter Gateway, das eine sichere Vernetzung mit den berechtigten Stellen der Energiewirtschaft ermöglichen soll und zugleich auch als Privacy Information Management System dient. Dabei werden nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Daten direkt an die jeweils berechtigte Stelle verschlüsselt versendet. Damit nicht alle erhobenen Daten für die Abrechnung von variablen Tarifen verwendet werden müssen, sollen Smart Meter Gateways auch über die Fähigkeit verfügen, entsprechend des jeweiligen Tarifs die Verbrauchsdaten zu akkumulieren und nur die jeweils akkumulierten Daten zu versenden. Das heißt, etwa für einen Tag-Nacht-Tarif sollen schon auf dem Smart Meter Gateway die in den jeweiligen Zeiträumen verbrauchten Strommengen akkumuliert werden, damit am Ende eines Monats nur die zum Tagtarif bzw. zum Nachttarif verbrauchten Strommengen gemeldet werden müssen.

Ausblick

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht die Ausweitung der Einsatzgebiete intelligenter Messsysteme auf weitere Anwendungsfelder im Energie- und Wasserbereich vor. So soll das Smart Meter Gateway auf mittlere Sicht auch ein sicheres Energiemanagement ermöglichen. Im Rahmen von Anhörungen und Workshops erfasst das BSI fortlaufend die Bedarfe in den jeweiligen Sektoren, um die Technische Richtlinie geeignet erweitern zu können. Die BfDI wird sich weiterhin konsequent für eine datenschutzgerechte Weiterentwicklung intelligenter Messsysteme und begleitender gesetzlicher Regelungen einsetzen.