Dürfen Bundesbehörden Facebook-Fanpages betreiben?
Mit einer Fanpage erreicht man ein großes Publikum. Gleichzeitig sammelt Facebook aber viele Daten über die Nutzer.
Bei einer Fanpage (auch „Facebook-Seiten“) handelt es sich um eine Art Homepage, die durch Facebook publiziert wird. Der Inhalt stammt nicht von Facebook, sondern von den Betreibern der Fanpage, also hier den jeweiligen Behörden. Facebook sammelt von den Besucherinnen und Besuchern der Fanpages Daten etwa über den Lebensstil und die Interessen, über das Online-Kaufverhalten oder geografische Daten, und das unabhängig davon, ob die Nutzenden bei dem sozialen Netzwerk angemeldet sind oder nicht. Mit diesen Daten erstellt Facebook unter anderem Statistiken („Seiten-Insights“) und stellt diese den Betreibern der Fanpage regelmäßig zur Verfügung.
Bei allem Verständnis dafür, über Fanpages ein spezielles Zielpublikum erreichen zu wollen, muss natürlich der Datenschutz beachtet werden. Zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Betriebs von Fanpages gab es in den letzten Jahren zahlreiche Gerichtsprozesse vor nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) (siehe hierzu etwa die Pressemitteilung). In deren Ergebnis bestätigte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein im November 2021, dass eine Anordnung zur Deaktivierung einer Fanpage der zuständigen Aufsichtsbehörde wegen datenschutzrechtlicher Mängel im Jahr 2011 rechtmäßig war.
Bis heute ist ein datenschutzkonformer Betrieb von Fanpages nach Ansicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nicht möglich. Dies bestätigen die Ergebnisse des Kurzgutachtens zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook Fanpages vom 18. März 2022 der seitens der Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) eingesetzten Taskforce Facebook-Fanpages. Anlässlich von Änderungen der Datenschutzrichtlinie und der Nutzungsbedingungen sowie des Cookie-Banners von Facebook überarbeitete die Taskforce Facebook-Fanpages das Kurzgutachten. In der aktualisierten Fassung vom 10. November 2022 bestätigt die Taskforce, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen Facebook und Fanpage-Betreibern auch bei abgeschalteter Insights-Funktion besteht.
Die BfDI hat die öffentlichen Stellen des Bundes bereits mehrfach auf die datenschutzrechtlichen Bedenken aufmerksam gemacht und vergeblich zur Abhilfe aufgefordert. Hierzu hatte die BfDI bereits am 20. Mai 2019 und am 16. Juni 2021 Rundschreiben versandt.
Mit Blick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Stellen des Bundes hat die BfDI mittlerweile eine erste Abhilfemaßnahme vorgenommen und mit Bescheid vom 17. Februar 2023 dem Bundespresseamt (BPA) bis auf weiteres die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der von der Bundesregierung betriebenen Facebook-Fanpage innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe dieses Bescheids durch Einstellen ihres Betriebs untersagt (siehe hierzu die Pressemittlung mit Links zu dem Bescheid und der Anhörung). Das BPA hat am 17. März 2023 gegen den Bescheid fristgerecht Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, sodass das BPA die Fanpage vorläufig bis zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens weiter betreiben kann.
Weitere Informationen rund um Fanpages und deren datenschutzrechtliche Beurteilung der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie in den „FAQ zu Facebook-Fanpages“, welche die DSK in ihrer Sitzung am 22. Juni 2022 verabschiedet hat.