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ePrivacy-Verordnung: Das Ende einer langen Reise

Die ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich die bestehende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (E-Privacy-Richtlinie) ersetzen und einen modernen Rechtsrahmen für den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation schaffen. Nach einem achtjährigen Rechtsetzungsverfahren hat die EU-Kommission das Vorhaben nun jedoch in ihrem Arbeitsprogramm für 2025 zurückgezogen.

es ist ein Schloss blau leuchtend mit Leiterwegen abgebildet
Quelle: Andriy Onufriyenko via Getty Images

Das Ziel der geplanten Verordnung war es, die Regeln zur elektronischen Kommunikation an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen. Im Fokus standen dabei die Vertraulichkeit der Kommunikation, die Verarbeitung von Kommunikationsdaten und das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten, wie beispielsweise durch Cookies und andere Trackingtechnologien. Eine zentrale Neuerung wäre die explizite Einbeziehung von Over-the-Top (OTT)-Kommunikationsdiensten wie WhatsApp oder Skype gewesen, die bislang nicht den gleichen Datenschutzregeln unterlagen wie klassische Telefonie- und SMS-Dienste.

Der erste Entwurf der Verordnung wurde von der Europäischen Kommission bereits im Januar 2017 vorgelegt. Ursprünglich sollte die ePrivacy-Verordnung zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten. Doch während der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments seine Position bereits im Oktober 2017 verabschiedete, dauerte es im Rat der EU bis Februar 2021, bis eine gemeinsame Position gefunden wurde. Trotz der anschließenden Trilog-Verhandlungen konnten die erheblichen Differenzen zwischen den Positionen des Parlaments und des Rates nicht überwunden werden.

Mit Verkündung ihres Arbeitsprogramms für das Jahr 2025 am 12. Februar 2025 hat die EU- Kommission das Legislativvorhaben zur ePrivacy-Verordnung nunmehr insgesamt zurückgezogen und plant für Ende 2025 ein Artikelgesetz für das europäische Digitalrecht, dass sog.Digital Package“. Das "Digital Package" soll ein Artikelgesetz für das europäische Digitalrecht sein. Ein Artikelgesetz (auch Mantelgesetz oder Omnibusgesetz genannt) ist ein legislatives Instrument, durch das gleichzeitig mehrere Gesetze erlassen oder geändert werden können. Konkret zielt das Digital Package nach Aussage der EU-Kommission darauf ab, die Mehrgleisigkeiten in der europäischen Digitalgesetzgebung abzustellen, die bestehenden digitalen Regelwerke zu überarbeiten und zu harmonisieren sowie einen vereinfachten, klaren und kohärenten Rechtsrahmen für Unternehmen und Verwaltungen beim Datentransfer zu schaffen.

Die BfDI wünscht sich für die Ausarbeitung des "Digital Package" von der EU-Kommission, dass die immer wieder angemahnten datenschutzrechtlichen Regelungen, die ursprünglich in der ePrivacy-Verordnung vorgesehen waren, nunmehr an anderer Stelle realisiert werden. Hierfür erhofft sich die BfDI auch ein entsprechendes Engagement der Bundesregierung. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.