Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Internationales

Wenn sich internationale Sicherheitsbehörden austauschen, gilt es sicherzustellen, dass geltende Datenschutzprinzipien auch im Ausland berücksichtigt werden. Digitalisierung ermöglicht grundsätzlich auch Sicherheitsbehörden einen schnellen und grenzübergreifenden Austausch. Internationale Abkommen und Empfehlungen sichern hier den Datenschutz.

Die Cybercrime-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats aus dem Jahr 2001. Sie wurde ausgehandelt, um dem grenzüberschreitenden Charakter der Kriminalität im Internet Rechnung zu tragen. Mehr erfahren: Die Cybercrime-Konvention

abgebildet sind komplexe digitale Netzwege in orange sowie ein Augenpaar das aus dem dunklen Hintergrund hervorblickt (verweist auf: Die Cybercrime-Konvention)

Mit neuen Anordnungsmöglichkeiten soll die grenzüberschreitende Beweiserhebung grundlegend geändert werden. Dazu hat die Europäische Kommission mit dem Entwurf einer E-Evidence-Verordnung einen Vorschlag gemacht. Dieser stößt bei den Datenschutzbehörden auf Kritik, insbesondere weil er keine obligatorischen Beteiligungen der Justizbehörden am Sitz des Anbieters vorsieht. Mehr erfahren: Der Vorschlag für eine E-Evidence-Verordnung

ein geöffnetes rotes Schloss sowie drei geschlossene blaue Schlösser sind auf digitalem Hintergrund abgebildet (verweist auf: Der Vorschlag für eine E-Evidence-Verordnung)