Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Internationales

Wenn sich internationale Sicherheitsbehörden austauschen, gilt es sicherzustellen, dass geltende Datenschutzprinzipien auch im Ausland berücksichtigt werden. Digitalisierung ermöglicht grundsätzlich auch Sicherheitsbehörden einen schnellen und grenzübergreifenden Austausch. Internationale Abkommen und Empfehlungen sichern hier den Datenschutz.

Die Cybercrime-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats aus dem Jahr 2001. Sie wurde ausgehandelt, um dem grenzüberschreitenden Charakter der Kriminalität im Internet Rechnung zu tragen. Mehr erfahren: Die Cybercrime-Konvention

abgebildet sind komplexe digitale Netzwege in orange sowie ein Augenpaar das aus dem dunklen Hintergrund hervorblickt (verweist auf: Die Cybercrime-Konvention)

Die E-Evidence-Verordnung (EEVO) ist zum 18. August 2023 in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von drei Jahren wird sie ab dem 18. August 2026 verbindlich gelten. Die Verordnung regelt den direkten grenzüberschreitenden Zugriff mitgliedstaatlicher Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel. Mehr erfahren: E-Evidence-Verordnung

Digitales Waage-Symbol wird von einer Person geklickt (verweist auf: E-Evidence-Verordnung)