Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Praxis im Sicherheitsüberprüfungsrecht

Wenn öffentliche und nichtöffentliche Stellen Sicherheitsüberprüfungsverfahren nach Bundesrecht durchführen, müssen sie hierbei die Datenschutzvorgaben des SÜG sowie einzelne Vorschriften des BDSG beachten.

Um die verantwortlichen Stellen bei ihrer praktischen Arbeit mit den Datenschutzvorgaben zu unterstützen, hat die BfDI nachfolgende Arbeitshilfen entwickelt.

Zum Thema Sicherheitsüberprüfungsrecht werden durch die BfDI auch regelmäßig Kontrollberichte veröffentlicht.