Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Seiteninhalt

BfDI fordert mehr statt weniger Informationsfreiheit und Transparenz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, warnt vor einer möglichen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie empfiehlt die konsequente Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz.

Mehr erfahren

es ist ein Teil der Bundestags Glaskuppel abgebildet (verweist auf: BfDI fordert mehr statt weniger Informationsfreiheit und Transparenz)

Aktuelles Thema des Monats

Datenschutzrechtliche Auswahlkriterien eines Messengerdienstes zur privaten Nutzung

Viele Privatpersonen nutzen Messengerdienste um mittels sog. Echtzeit-Kommunikation über das Internet schnell und einfach Nachrichten auszutauschen. In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht der wichtigsten datenschutzrechtlichen Kriterien zur Auswahl eines Messengerdienstes.

Aktuelles

Hier finden sich aktuelle und archivierte Meldungen der BfDI

Veranstaltungen

104. Treffen des Europäischen Datenschutzausschusses

Videokonferenz

Durchführung als Videokonferenz

Vorstellung des 33. Tätigkeitsberichts für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2024

Berlin

Schiffbauerdamm (Ecke Reinhardtstr.) 40, 10117 Berlin

Termine/Veranstaltungen im Mai 2025

Mo Di Mi Do Fr Sa So
      01. Mai 02. Mai 03. Mai 04. Mai
05. Mai 06. Mai 07. Mai 08. Mai 09. Mai 10. Mai 11. Mai
12. Mai 13. Mai 14. Mai 15. Mai 16. Mai 17. Mai 18. Mai
19. Mai 20. Mai 21. Mai 22. Mai 23. Mai 24. Mai 25. Mai
26. Mai 27. Mai 28. Mai 29. Mai 30. Mai 31. Mai  

Presse­mitteilungen

BfDI fordert mehr statt weniger Informationsfreiheit und Transparenz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, warnt vor einer möglichen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie empfiehlt die konsequente Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz.

EDSA schafft mehr Klarheit bei Pseudonymisierung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 16. Januar den Begriff der Pseudonymisierung weiter definiert und damit praxisrelevante Klarstellungen getroffen. Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hält Pseudonymisierung für einen sehr guten Weg, um Risiken bei der Datenverarbeitung zu reduzieren.

Kurzportrait

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider

Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit