Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 22.02.2017

Pressemitteilung 04/2017

Europäische Informationsfreiheitsbeauftragte auf Einladung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff ist Gastgeberin des diesjährigen Treffens der europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten und –ombudsleute mit mehr als 30 Teilnehmern aus zahlreichen Ländern und Regionen Europas. Das Treffen findet am 23. und 24. Februar 2017 in der hessischen Landesvertretung in Berlin statt.

Hierzu erklärt Frau Voßhoff: Ich freue mich, meine europäischen Kolleginnen und Kollegen in Berlin begrüßen zu dürfen. Der freie Zugang zu staatlichen Informationen ist nicht mehr nur ein rein nationales Thema, sondern gewinnt gerade auf europäischer Ebene zunehmend an Bedeutung. Die Vernetzung und der Austausch mit meinen europäischen Kolleginnen und Kollegen ist mir daher ein besonderes Anliegen.

Auf dem Programm des Treffens stehen Vorträge und Erfahrungsberichte der Informationsfreiheitsbeauftragten und einzelner Nutzer des Rechtes auf Informationszugang. Graham Smith aus dem Kabinett der Europäischen Bürgerbeauftragten erläutert, wie Informationsfreiheit in den EU-Institutionen umgesetzt wird. Sara Hutchison, Referentin bei der schottischen Informationsfreiheitsbeauftragten, präsentiert Anwendungsfälle aus ihrer Heimat. Einen Überblick über die Entwicklung der Informationsfreiheit In Deutschland gewährt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann. Arne Semsrott von der IFG-Initiative „Frag den Staat“ stellt eine Online-Plattform vor, die IFG-Anträge für Bürgerinnen und Bürgern stark vereinfacht. Doktor med. Angela Spelsberg und Professor Doktor med. Ulrich Keil schildern in zwei Fallstudien Erfahrungen im Umgang mit dem Informationsfreiheitsrecht in Deutschland.

In Arbeitsgruppen diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am zweiten Konferenztag rechtliche und praktische Aspekte der Informationsfreiheit, etwa die Kontrolle der Informationsgewährung oder die Ausstattung der Informationsfreiheitsbeauftragten. Die Veranstaltung dient auch der Vorbereitung der (Welt-)Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC 2017) im September in Manchester.

Über die Informationsfreiheit
Informationsfreiheit gewährt jedem ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Seit 2006 gibt es auch in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Innerhalb bestimmter Schranken erlaubt es freien Zugang zu amtlichen Informationen und Einsicht in Verwaltungsvorgänge. Als Ombudsfrau wacht die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit (BfDI) über dem Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf diesen Informationszugang. Die BfDI kann öffentliche Stellen zu einer Stellungnahme auffordern, vermitteln und auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken. Auch in vielen Bundesländern existieren Informationsfreiheitsgesetze. Nur in Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen fehlen bisher Landesinformationsfreiheitsgesetze.