Bonn/Berlin, den 17. Juni 2020
Pressemitteilung 13/2020
BfDI stellt Tätigkeitsberichte vor
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, überreichte am 17. Juni 2020 den 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und den 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit an den Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Viele Themen der Berichte bleiben hochaktuell: Wir konnten in den letzten Monaten sehen, wie hastige Initiativen und vorschnelle Gesetzesentwürfe das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erschüttern. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber sich insbesondere bei großen Projekten mit enormen Einfluss auf unsere Gesellschaft die Zeit für intensive Beratung nimmt. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beispielsweise kann nur mit einem hohen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau gelingen, denn sie ist auf die Verarbeitung zahlreicher sensibler Gesundheitsdaten ausgerichtet. Hier müssen Gesetze sicherstellen, dass digitalisierte Gesundheitsdaten nicht durch private oder staatliche Stellen missbraucht werden und auch nicht zu Stigmatisierung oder Gesundheitsprofilbildung führen.
Auch insgesamt ist der BfDI seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärker gefordert. Professor Kelber zieht dennoch eine positive Bilanz: Die wesentlichen mit der DSGVO verfolgten Ziele wurden erreicht: Neben einer Harmonisierung des Datenschutzrechts gibt es ein gesteigertes Bewusstsein für den Datenschutz bei Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem haben die Aufsichtsbehörden wirksamere Sanktionsmöglichkeiten erhalten, von denen sie vermehrt Gebrauch machen.
Beispielsweise hatte der BfDI Ende 2019 erstmalig Geldbußen ausgesprochen.
Trotz der insgesamt positiven Bilanz der DSGVO sieht der BfDI weiterhin Verbesserungspotenzial: Die DSGVO sieht ihre Evaluation durch die Europäische Kommission nach zwei Jahren vor. Für tiefgreifende Änderungen der DSGVO ist es aber noch zu früh. Diese Empfehlung hat der Europäische Datenschutzausschuss gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben. Die Durchsetzung des Datenschutzes bleibt insbesondere gegenüber den großen, internationalen IT-Unternehmen schwierig, hier funktioniert die Zusammenarbeit der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden noch nicht.
In seinem 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit informiert der BfDI über seine Aktivitäten und die maßgeblichen Themen in Sachen staatliche Transparenz: Beim IFG sehe ich erheblichen Modernisierungsdarf: Die Fortentwicklung zu einem Transparenzgesetz des Bundes und die Überarbeitung der Schutzbestimmungen halte ich für ebenso geboten wie die Erweiterung meiner Ombudsfunktion auf das Umweltinformationsgesetz.
Der Bericht zum Datenschutz wurde erstmals in dem von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgegebenen jährlichen Turnus verfasst. Der Bericht zur Informationsfreiheit dokumentiert die Tätigkeit des BfDI in den Jahren 2018 und 2019. Ab 2021 werden beide Tätigkeitsberichte zusammengefasst und als ein Dokument veröffentlicht.