Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Arbeitshilfe – Grundsätzliche Unterschiede der Informationspflicht zwischen DSGVO und 3. Teil BDSG

Datum 24.10.2023

Diese Arbeitshilfe richtet sich an Datenschutzbeauftragte und Beschäftigte, die mit der Umsetzung von Datenschutzbestimmungen beauftragt sind und dabei sowohl die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch der Richtlinie 2016/680 (JI-Richtlinie) beachten müssen. Die dargestellten Vorgaben gelten nicht für öffentliche Stellen, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrecht fallen. Dies betrifft insbesondere die Nachrichtendienste und den Bereich Verteidigung.