Arbeitshilfe – Grundsätzliche Unterschiede der Informationspflicht zwischen DSGVO und 3. Teil BDSG
Datum24.10.2023
Diese Arbeitshilfe richtet sich an Datenschutzbeauftragte und Beschäftigte, die mit der Umsetzung von Datenschutzbestimmungen beauftragt sind und dabei sowohl die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch der Richtlinie 2016/680 (JI-Richtlinie) beachten müssen. Die dargestellten Vorgaben gelten nicht für öffentliche Stellen, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrecht fallen. Dies betrifft insbesondere die Nachrichtendienste und den Bereich Verteidigung.