Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Konzept der DSK zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen

Datum 16.10.2019

Mit diesem Dokument legt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Konzept zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO durch Unternehmen vor. Das Konzept gilt nicht für grenzüberschreitende Fälle und ist weder für andere europäische Aufsichtbehörden noch für Gerichte bindend.

Es handelt sich darüber hinaus um ein vorläufiges Konzept, das sich aufgrund neuer Erkenntnisse in der Zukunft noch ändern kann. Das Konzept verliert seine Gültigkeit, sobald der EDSA seine abschließenden Leitlinien zur Methodik der Festsetzung von Geldbußen erlassen hat.