Personenbezogene Daten sind vor der Freigabe eines Systems nicht weniger schutzbedürftig als nach dessen Freigabe. Die Regelungen der Landesdatenschutzgesetze und des BDSG gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten ungeachtet der Frage, ob die Datenverarbeitung bereits im Produktivbetrieb oder noch in einer Projektphase erfolgt.
Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder; Stand: 2. November 2009