Obwohl die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern Regelungen enthalten, aus denen sich die Pflicht zur Protokollierung ableiten lässt, gibt es nur wenige Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung der Protokollierung. Dennoch haben sich auf Basis der Anforderungen erprobte Vorgehensweisen entwickelt, die in diesem Text als grundlegende Empfehlungen dargestellt werden.
Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder; Stand 2. November 2009