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Datum 23.04.2019
Zusatz zur Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ des Düsseldorfer Kreises vom 19.02.2014.
Diese Orientierungshilfe legt dar, in welchem Rahmen die Videoüberwachung in einem Schwimmbad zulässig ist.
Hier finden Sie in wenigen Klicks heraus, wer für Ihre Anfrage oder Beschwerde zum Datenschutz zuständig ist.