Bescheid gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum11.02.2020
Beim BMI wurde ein Datenschutzverstoß bei der Bearbeitung eines IFG-Antrags festgestellt. Vor diesem Hintergrund erging eine Anweisung gegenüber dem BMI. Es darf demnach in IFG-Verfahren nur in bestimmten Fällen Kontaktdaten zu erheben, die über die vom Antragsteller übermittelten Daten hinausgehen.