Bescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" der 17. Februar 2021 erlassen wurde.
Hinweis zum Fortgang des Verfahrens:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) haben sich zur Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung, welche datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Studie Kindeswohl zum Gegenstand hatte, auf einen Vergleich geeinigt. Dieser Vergleich beinhaltet im Wesentlichen Folgendes: Das BMFSFJ sichert zu, dass die Studie Kindeswohl keinen Personenbezug und keine Personenbeziehbarkeit mehr aufweist, und nimmt die Klage gegen den Bescheid des BfDI zurück. Im Gegenzug spricht der BfDI eine datenschutzrechtliche Verwarnung aus und ordnet an, die personenbezogene Datenbasis nicht weiterzuverwenden, stimmt einer Veröffentlichung der bereits vorliegenden Entwurfsfassung und der finalen Fassung der Studie ohne personenbezogene Daten jedoch zu. Das BMFSFJ begrüßt die Einigung und freut sich auf eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BfDI.