Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Rundschreiben an Kranken- und Pflegekassen zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz und zum Digital-Gesetz

Datum 06.05.2024

Das Dokument enthält:

1. Warnung gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor einer unzulässigen Gestaltung der Herabsenkung des Sicherheitsniveaus beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA);
2. Hinweise zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen nach § 25b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)