Die Handlungsempfehlung soll als eine Orientierung für den Umgang mit Anträgen nach Art. 15 DSGVO und § 110 BBG in Bezug auf die personenbezogenen Daten von Beschäftigten in öffentlichen Stellen des Bundes dienen. Sie gibt die Rechtsauffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wieder, welche auch bei der Prüfung und Bewertung von Beschwerden der betroffenen Personen und bei datenschutzrechtlichen Kontrollen angesetzt wird. Dieses Papier erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Anpassung der Handlungsempfehlungen an etwaige Leitlinien der Datenschutzkonferenz oder des Europäischen Datenschutzausschusses behalten wir uns ausdrücklich vor.