Der Personalrat ist zwar nicht Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung – trotzdem trägt er Verantwortung für den Schutz der durch ihn verarbeiteten personenbezogenen Daten der Beschäftigten. Was Personalräte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten haben, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einem Leitfaden zur Datenverarbeitung im Personalrat zusammengefasst. Der Leitfaden, der der Unterstützung der Personalräte dienen soll, kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.