Unternehmen, die geschäftsmäßig Postdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, sind hinsichtlich ihrer Postdienste zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Mit diesem Merkblatt geben die Bundesnetzagentur und der BfDI Hinweise zur Umsetzung im Betrieb.