Der gemeinsame Leitfaden des BfDI und der BNetzA für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten (Stand: 30.09.2022) wurde auf Anregung von Telekommunikationsanbietern erstellt. Er soll zu einer datenschutzgerechten und einheitlichen Auslegung des Telekommunikationsgesetzes führen.