Fahrten von Kamera-Autos – Wer ist für mich zuständig?
Bonn/Berlin 30. Juli 2019
Seit Montag den 29. April 2019 fährt Apple für seinen Kartendienst mit Kamera-Autos durch Deutschland, um Straßenzüge und deren Gebäudefronten aufzunehmen. Das Unternehmen gab an, dass die gewonnen Daten zur Verbesserung des Kartendienstes genutzt werden sollen. Die Aufnahmen sollen nach Angaben von Apple aber nicht dafür genutzt werden, den Dienst „Look Around“ in Deutschland anzubieten. Dieser ist mit „Google Street View“ vergleichbar.
Nach Informationen des BfDI sind neben Apple auch die Firmen Google und NCTech mit vergleichbaren Fahrzeugen unterwegs. Sofern Sie z.B. von einem der Kamera-Autos abgelichtet wurden und sich deshalb zur Durchsetzung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren möchten, haben wir hier einige Informationen für Sie zusammengestellt.
Alle genannten Unternehmen haben Ihre europäische Hauptniederlassung nicht in Deutschland, die federführende Datenschutzbehörde sitzen deshalb in Irland (Apple, Google) bzw. dem Vereinigten Königreich (NCTech). Ihre Beschwerden müssen Sie jedoch nicht an die dortige Aufsichtsbehörde richten, sondern können diese bei den folgenden Landesdatenschutzbehörden einreichen:
Bei Beschwerden über Apple richten Sie sich an das:
Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bitte nutzen Sie hierfür das Beschwerdeformular unter: https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html
Sofern Sie bei Apple Widerspruch einlegen möchten, nutzen Sie bitte die Mail-Adresse: MapsImageCollection@apple.com
Bei Beschwerden über Google richten Sie sich an den:
Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Bitte nutzen Sie das Beschwerdeformular unter: https://datenschutz-hamburg.de/beschwerde/
Beschwerden gegenüber NCTech richten Sie an Ihre örtliche Landesdatenschutzbehörde, da das Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat. Die Kontaktdaten finden Sie unter Anschriften und Links.