BfDI kritisiert geplantes Gesetz gegen Hasskriminaltät
Bonn/Berlin, 28. Januar 2020
Bereits am 16. Januar 2020 äußerte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Der BfDI teilte mit, dass der Entwurf gravierende Eingriffe in Grundrechte enthält.
Geplant sei, dass Anbieter von Telemediendiensten – insbesondere sozialen Netzwerken – eine Meldepflicht an das Bundeskriminalamt (BKA) auferlegt wird. Nach Beschwerden müssen die Anbieter zunächst intern prüfen, ob die von Nutzern hochgeladenen und verbreiteten Inhalte gegen bestimmte im Gesetz genannte Vorschriften verstoßen. Oftmals ist es jedoch schwer zu beurteilen, ob eine Äußerung noch durch die Meinungsfreiheit geschützt ist.
Die Erweiterung der Auskunft zu Nutzungs- und Bestandsdaten, insbesondere auf Zugangsdaten und Passwörter hält der BfDI für unverhältnismäßig. Gesetzeskonform arbeitende Telemedienanbieter speichern Passwörter heute als sogenannten Hash-Wert und können diese deshalb nicht herausgeben. Um die Herausgabe von Passwörtern an Sicherheitsbehörden möglich zu machen, müssten die Anbieter datenschutzrechtliche Vorgaben verletzen. Dies konterkariert die Datensicherheit und den Datenschutz massiv .
Die Datenerhebung des BKA soll unabhängig vom Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts möglich sein. Für die zukünftige beim BKA geführte bundesweite informationstechnische Basis „Polizei 2020“ ist eine Speicherung aller Daten in einem „Datentopf“ vorgesehen, der umfassende Querverbindungen erlaubt. Welche Datenanalysen dann möglich sein werden, ist derzeit noch völlig unklar.
Es ist somit insgesamt zweifelhaft, ob Teile des Gesetzentwurfs mit dem Grundgesetz vereinbar sind.