Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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EDSA entscheidet über Zertifizierung als Instrument für Übermittlungen und praktische Hinweise zu Benutzeroberflächen von Social-Media-Plattformen

Datum 15.02.2023

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner gestrigen Sitzung zwei Leitlinien angenommen, nachdem für beide die öffentlichen Konsultationsphasen abgeschlossen sind. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat an beiden Leitlinien als Berichterstatter mitgearbeitet.

Europasymbol mit Buch im Sternekreis
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Die Leitlinien über Zertifizierung als Instrument für Übermittlungen (Guidelines 07/2022 on certification as tool for transfers) erläutern die praktische Anwendung der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen auf der Grundlage von Zertifizierungen. In Ergänzung zu den allgemeinen Leitlinien für die Zertifizierung und Akkreditierung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konzentrieren sich die vorliegenden Leitlinien auf die spezifischen Aspekte der Zertifizierung als Instrument für Drittstaatenübermittlungen.

Die Leitlinien zu irreführenden Designs auf der Benutzeroberfläche von Social-Media-Plattformen (Guidelines 3/2022 on Deceptive design patterns in social media platform interfaces: practical recommendations) bieten für das Entwickeln und Nutzen solcher Plattformen praktische Empfehlungen zur Bewertung und Vermeidung von gegen die DSGVO verstoßenden Designmustern auf Benutzeroberflächen. Sogenannte "deceptive design patterns" beeinflussen das Verhalten der Nutzenden und deren Fähigkeit, ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen.

Die Leitlinien werden in Kürze auf der Homepage des EDSA veröffentlicht.