Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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BfDI wird Vertreter im neuen Europäischen Dateninnovationsrat

Datum 11.07.2023

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wurde durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) als dessen Vertreter für den Europäischen Dateninnovationsrat (European Data Innovation Board - EDIB) benannt.

es ist die EU-Flagge vor der Fassade des Berlaymont Gebäudes in Brüssel abgebildet
Quelle: ©Andrey Kuzmin - stock.adobe.com

Der EDIB ist eine Expertengruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Stellen und Behörden. Gemeinsam sollen sie die Europäische Kommission hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung des Data Governance Act und perspektivisch auch des Data Act beraten und unterstützen. Im Rahmen seiner Mitgliedschaft wird der BfDI – als Vertreter des EDSA – somit aktiv an der Auslegung und Umsetzung zwei der für das Datenrecht bedeutendsten EU-Digitalrechtsakte mitwirken können. Entsprechend den Positionen des EDSA wird sich der BfDI insbesondere dafür einsetzen, dass die existierenden Schutzmechanismen - insbesondere der DSGVO - durch die neuen Rechtsakte nicht unterlaufen werden.